Sure 2, Vers 191: ´Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. ..."
Vollständig:
Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten. [2:190] Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen. [2:191] Wenn sie aber aufhören, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. [2:192] Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun. [2:193]
Tefsir:
Kurz Aya 190:
Kriegführung ist nur als Selbstverteidigung und innerhalb klar festgelegter Grenzen erlaubt. Wenn Krieg geführt wird, soll dies mit allen verfügbaren Kräften, jedoch nicht unbarmherzig geschehen; sondern nur, um Frieden und Freiheit für die Religionsausübung wiederherzustellen. Auf keinen Fall dürfen Frauen, Kinder und alte oder schwache/ kranke Menschen betroffen sein, Bäume und Äcker zerstört oder ein Friedenschluss verweigert werden, wenn der Feind sich ergibt......
Sura 2, Aya 191:
Die Vernichtung des Geistes durch Verführung zum Unglauben ist schlimmer als Töten. Die Anweisung: "Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stosst, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben", gilt nur im Zusammenhang mit einer Kampfhandlung, die bereits im Gange ist. Manche Orientalisten begehen einen Irrtum, indem sie diesen Vers als Beweis für die wahllose Tötung von Nichtgläubigen betrachteten. Hier wird auf den Kampf in der Umgebung Mekkas Bezug genommen, weil zur Zeit der Offenbarung dieses Verses die heilige Stadt noch in den Händen der Götzendiener war, die den Muslimen die Pilgerfahrt zur Al- Kaba nicht gestatteten. Wenn sie mit Gewalt, die Muslime vom Verrichten ihrer religiösen Pflichten abzhalten trachteten, hatten sie damit Allah (ta ala) den Krieg erklärt. (vgl. 9:5, 29; 22: 39- 40, 58- 60; 27:36- 37)
Sura 2, Aya 192:
Die Muslime sollten sich nach dem göttlichen Massstab verhalten: Wenn sie einen Krieg führen müssen, so sollte er nicht als racheakt geführt werden. So lange der feind sich gegen Allahs Sache auflehnt, so sollten ihm die Muslime Widerstand leisten. Hört der feind jedoch mit dem Kampf auf, so sollten auch die Muslime den Kampf sogleich beenden.
Sura 2; Aya 193:
In diesem Vers wird das Gebot im vorangegangenen Vers 192 erläutert. Wenn es also lautet: "....bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört", so bedeutet das, dass die göttlichen Normen allein Gültigkeit haben
"Über die Taten Gottes gibt es keine Fragen" (Anbia’ 23) |